Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Arbeitnehmerüberlassung der Different Mind GmbH
- Vertragsgegenstand
1.1 Die Different Mind GmbH („Different Mind“) stellt ihren Kunden vorübergehend Mitarbeiter[1] auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zur Verfügung. Different Mind besitzt die notwendige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß Art.1 §1 AÜG.
1.2 Vertragsänderungen sowie Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1.3 Einzelne Einsätze erfolgen stets befristet. Jede Überlassungsvereinbarung kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Arbeitstagen (montags bis freitags) zum Ende eines Arbeitstages gekündigt werden. Beträgt die Anzahl der an den Kunden überlassenen Mitarbeiter jedoch mehr als 30, so dürfen maximal ein Drittel der Mitarbeiter (bei 30 also maximal 10 Mitarbeiter) pro Woche abgemeldet werden. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung auch nur einer Rechnung in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an dessen Bonität (z.B. infolge der Aufkündigung eines Kreditlimits durch einen Kreditversicherer), ist Different Mind berechtigt, jede Überlassungsvereinbarung außerordentlich fristlos zu kündigen und die überlassenen Mitarbeiter unmittelbar abzuziehen.
- Vertragspflichten
2.1 Different Mind überlässt dem Kunden ordnungsgemäß ausgewählte Mitarbeiter. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird jeder Mitarbeiter mindestens für die betriebliche Arbeitszeit des Einsatzbetriebes des Kunden überlassen. Während der Dauer der Überlassung ist der Kunde berechtigt, dem Mitarbeiter tätigkeitsbezogene Weisungen zu erteilen; ihm obliegt die Kontrolle der Arbeitsausführung.
2.2 Der überlassene Mitarbeiter darf ausschließlich im vorgesehenen Einsatzbetrieb eingesetzt und mit den vereinbarten Tätigkeiten (und Geräten, Maschinen, Werkzeugen usw.) betraut werden. Sämtliche Änderungen der Tätigkeit, wie z.B. Änderungen der Einsatzdauer, Arbeitszeit und Art der Tätigkeit, können allein zwischen dem Kunden und Different Mind vereinbart werden.
2.3 Different Mind kann den überlassenen Arbeitnehmer durch einen anderen fachlich gleichwertigen Arbeitnehmer austauschen, wobei die spezifischen Verhältnisse und Wünsche des Kunden berücksichtigt werden. Im Fall des Fehlens eines überlassenen Mitarbeiters, wird der Kunde Different Mind hiervon unverzüglich unterrichten. Auf Wunsch des Kunden bemüht sich Different Mind, schnellstmöglich geeigneten Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, von der jeweiligen Überlassungsvereinbarung zurückzutreten.
2.4 Der Kunde übernimmt gegenüber dem Arbeitnehmer die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen der „Ersten Hilfe“ gewährleistet sind. Soweit die Tätigkeit des Arbeitnehmers eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde vor Beginn der Tätigkeit eine solche Untersuchung durchzuführen.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Arbeitnehmer gemäß §12 ArbSchG über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall sofort bei Different Mind schriftlich anzuzeigen und alle Informationen für die Unfallmeldung nach §193 Abs. 1 SGB VII zur Verfügung zu stellen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind der Verwaltungsberufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich anzuzeigen. Eine Kopie der Unfallanzeige hat der Kunde der für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.
2.7 Handelt es sich bei dem überlassenen Mitarbeiter um eine „EU-Kraft“, weist Different Mind darauf hin, dass EU-Kräfte keine Ausbildung nach deutschen Berufsausbildungsstandards haben. Sie haben ihre Kenntnisse und Erfahrungen nach den jeweiligen länderspezifischen Standards erlangt. Aus diesem Grund ist es notwendig, diese Mitarbeiter zu Beginn einer detaillierten Prüfung zu unterziehen und diese Mitarbeiter die ersten drei Einsatztage unter fachlicher Führung einzusetzen. Es ist weiter erforderlich, EU-Kräfte genau in die jeweiligen spezifischen Gefahren der ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle einzuweisen. Da Deutsch nicht ihre Muttersprache ist, bedarf es einer sorgsamen Kommunikation. Es kann notwendig sein, Arbeitsanweisungen, Arbeitsausführungen und das Einhalten von Sicherheitsbestimmungen häufiger zu kontrollieren. Falls dem Kunden aufgrund der genannten Besonderheiten die Leistungen der EU-Kraft nicht ausreichend erscheinen, sind die Einwände binnen der ersten drei Überlassungstage bei Different Mind geltend zu machen. Erfolgt dies nicht, gelten Auswahl und Qualifikation der EU-Kraft als vertragsgemäß.
2.8 Sollte ein zu überlassender Mitarbeiter in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Überlassung mit dem Kunden selbst oder mit einem Arbeitgeber, der mit dem Kunden einen Konzern im Sinne des §18 des Aktiengesetzes bildet, ein eigenes Arbeitsverhältnis begründet haben und dort ausgeschieden sein, obliegt es dem Kunden, dies Different Mind unverzüglich mitzuteilen. Different Mind ist in diesem Fall berechtigt, die der betroffenen Überlassung zu Grunde liegenden Konditionen nach billigem Ermessen (§315 BGB) an die geänderten Umstände anzupassen. Gleiches gilt, wenn sich, aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften, die der Überlassung zu Grunde gelegten Kalkulationsgrundlagen ändern (z.B. infolge eines eintretenden Equal Pay). In jedem Fall einer Anpassung der Konditionen nach §315 BGB steht dem Kunden ein außerordentliches, an keine Frist gebundenes Sonderkündigungsrecht der betroffenen Überlassungsvereinbarung zu. Der Kunde unterstützt Different Mind durch den ordnungsgemäßen Nachweis der für die Einhaltung der gesetzlichen und/oder tariflichen Bestimmungen erforderlichen Auskünfte (insbesondere zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer). Gleiches gilt rechtzeitig und unaufgefordert im Falle einer Änderung einzelner hierfür maßgeblicher Informationen.
2.9 Different Mind und der Kunde werden die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln. Die Different Mind-Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich der vertraulichen Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten beim Kunden der Schweigepflicht. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung wirkt auch nach Beendigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages fort. Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten umgehend zu löschen, soweit diese nicht einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.
- Stundennachweise, Rechnungen und Zuschläge
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, jeweils wöchentlich die Anzahl der Stunden, die ihm ein Mitarbeiter zur Verfügung stand, durch Unterzeichnung eines Tätigkeitsnachweises zu bestätigen. Etwaige Einwendungen gegen Tätigkeitsnachweise sind spätestens innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Eingang der betreffenden Rechnung bei Different Mind geltend zu machen, ansonsten gelten diese als ordnungsgemäß. Mittels gemeinsamer Vereinbarung können auch beim Kunden vorhandene oder von Different Mind zu installierende Systeme zur Arbeitszeiterfassung eingesetzt werden.
3.2 Die Abrechnung erfolgt wöchentlich. Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei Different Mind. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsstunden, werden mit Zuschlägen berechnet.
3.3 Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, den Arbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen zu beschäftigen. Im Falle von Mehr-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit wird der Kunde für das Vorliegen ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen Sorge tragen. Überstunden, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit[2] werden mit folgenden Zuschlägen berechnet:
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- 25% – Überstunden Montag – Samstag
- 50% – Arbeitsstunden an Sonntagen
- 100% – Arbeitsstunden an gesetzlichen Feiertagen
- 100% – Arbeitsstunden an Heiligabend und Silvester nach 14.00 Uhr
- 25% – Arbeitsstunden von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Nachtarbeit)
- Schichtzulagen bedürfen einer besonderen Vereinbarung
- Übernahme eines Mitarbeiters bzw. vorgestellten Kandidaten
4.1 Different Mind steht eine Vermittlungsprovision zu, wenn der Kunde, oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen, während der Dauer der Arbeitnehmerüberlassung mit dem zur Verfügung gestellten Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis eingeht. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, Different Mind unverzüglich über die Übernahme zu informieren. Die Kündigungsfrist ist in jedem Fall zu berücksichtigen.
4.2 Der Anspruch auf eine Vermittlungsprovision besteht auch dann, wenn der Kunde innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Überlassung mit dem Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis eingeht. Dem Kunden steht es frei, den Gegenbeweis zu führen, dass der Abschluss des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund der vorangegangenen Überlassung erfolgt ist.
4.3 Die Höhe der Vermittlungsprovision bei einer Übernahme des Mitarbeiters aus oder nach einem Überlassungsverhältnis ist wie folgt gestaffelt:
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- bei einer Übernahme innerhalb der ersten 3 Monate beträgt die Provision 25% des Jahresbruttogehalts,
- bei einer Übernahme nach 3 Monaten beträgt die Provision 20% des Jahresbruttogehalts,
- bei einer Übernahme nach 6 Monaten beträgt die Provision 14% des Jahresbruttogehalts,
- bei einer Übernahme nach 9 Monaten beträgt die Provision 7% des Jahresbruttogehalts,
- bei einer Übernahme nach dem 12 Monat entstehen keine Provisionsansprüche mehr.
4.4 Eine provisionspflichtige Vermittlung liegt vor, wenn der Kunde innerhalb von neun Monaten nach dem Erstkontakt mit einem durch Different Mind vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis eingeht, ohne dass eine vorherige Überlassung durch Different Mind stattgefunden hat. Die Vermittlungsprovision beträgt hier 25% des Jahresbruttogehalts.
4.5 Als Jahresbruttogehalt ist das zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter bzw. dem Kandidaten vereinbarte Bruttoarbeitsentgelt ohne Nebenzuwendungen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu verstehen. Der Kunde ist zur Auskunft über Zeitpunkt und Höhe des vereinbarten Jahresbruttogehalts verpflichtet.
- Gewährleistung und Haftung
5.1 Die Haftung von Different Mind für das Handeln der überlassenen Arbeitnehmer wird ausgeschlossen. Different Mind haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl der Arbeitnehmer im Hinblick auf die jeweils vertraglich vereinbarte Tätigkeit.
5.2 Die Haftung von Different Mind ist bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wie z.B. der ordnungsgemäßen Auswahl des Arbeitnehmers, haftet Different Mind auch bei Sach- und Vermögensschäden bei normaler und bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für schuldloses Handeln wird – auch bei Personenschäden – ausgeschlossen.
5.3 Kommt es im Betrieb des Kunden zu einer Verletzung des überlassenen Arbeitnehmers, die der Kunde zu vertreten hat, so haftet der Kunde für die aus dieser Pflichtverletzung entstehenden Entgeltfortzahlungskosten von Different Mind gegenüber seinem Arbeitnehmer.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, Different Mind von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten gegen Different Mind erheben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Different Mind von Ansprüchen des Arbeitnehmers freizustellen, die dieser wegen einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer Tätigkeit für den Kunden gegen Different Mind richtet. Ausgenommen sind jeweils Ansprüche, deren Ursache in einer nicht ordnungsgemäßen Auswahl des Arbeitnehmers besteht.
5.5 Im Falle eines Einsatzes ausländischer Arbeitnehmer sichert Different Mind zu, dass eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, etwaige Einschränkungen der Arbeitserlaubnis hinsichtlich der Branche oder des Arbeitsortes einzuhalten. Im Falle von Verstößen gegen die genannten Einschränkungen, stellt der Kunde Different Mind von Ansprüchen der Arbeitsbehörde frei.
5.6 Bei Verzögerungen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse (z.B. Krieg, Unruhen, Katastrophen, Krankheiten, Feuer, Stromausfall, Streik, Aussperrung oder Sabotage), die außerhalb des Willens von Different Mind liegen, wird Different Mind für die Dauer des jeweiligen Ereignisses von der Leistung freigestellt, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.
5.7 Der Kunde gewährleistet und überwacht innerhalb seines betrieblichen Einwirkungsbereichs die Einhaltung der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und stellt Different Mind für sämtliche Schäden frei, die Different Mind infolge einer Verletzung der Vorschriften des AGG innerhalb seines Einwirkungsbereichs entstehen.
- Sonstige Vereinbarungen
6.1 Gegen Ansprüche von Different Mind kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
6.2 Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages sind unwirksam. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
6.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.
6.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von Different Mind GmbH Gladbeck.
- Geheimhaltung
Zusätzlich zu zwischen den Parteien etwaig anderweitig bestehenden Geheimhaltungs-vereinbarungen gilt Folgendes:
7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen, die er zur Vorbereitung oder Abwicklung der Bestellung erhält, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus; sie endet 20 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder werden oder von denen der Vertragspartner ohne Verletzung einer eigenen oder fremden Geheimhaltungspflicht Kenntnis (z. B. von Dritten ohne Vorbehalt der Vertraulichkeit oder durch eigene unabhängige Bemühungen) erlangt hat.
7.2 Alle von Different Mind übergebenen Unterlagen (z. B. Pläne, Entwürfe, Spezifikationen, technische Zeichnungen) bleiben Eigentum der Different Mind. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Durchführung der Bestellung vollständig und unaufgefordert an Different Mind zurückzugeben. Als Dritte gelten nicht die vom Vertragspartner eingeschalteten Sonderfachleute und Subunternehmer, wenn sie sich gegenüber dem Vertragspartner in gleicher Weise zur vertraulichen Handhabung verpflichtet haben.
7.3 Der Vertragspartner haftet Different Mind für alle von ihm oder seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachten Schäden, die Different Mind aus der Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtungen erwachsen, es sei denn der Vertragspartner hat die Verletzung der Geheimhaltungspflicht nicht zu vertreten.
- Digitale Sicherheit/ „Digital Security“
Der Vertragspartner wird die Daten von Different Mind jederzeit schützen und hierzu jeweils auf dem aktuellen Stand befindliche Daten- und Informationssicherheitssysteme und -prozesse verwenden. Dies umfasst unter anderem das Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Nutzung angemessener Sicherheitssysteme einschließlich Kontroll- und Überwachungsmechanismen und die Sicherstellung des gesetzes- und vertragskonformen Umgangs mit Daten durch die Mitarbeiter des Vertragspartners Der Vertragspartner wird Different Mind unverzüglich über jeden tatsächlichen, angedrohten und/oder vermuteten nicht autorisierten oder unrechtmäßigen Zugriff auf Daten von Different Mind, deren Bearbeitung, Löschung, Verlust, Beschädigung oder Offenlegung sowie über einen versehentlichen Verlust von Daten von Different Mind (nachstehend zusammenfassend „Sicherheitsvorfall“ genannt) informieren. Tritt ein Sicherheitsvorfall gemäß dieser Ziffer 9 ein, wird der Vertragspartner auf eigene Kosten Different Mind jede notwendige Unterstützung bereitstellen, die von Different Mind verlangt wird, einschließlich in Form von Meldungen, die das jeweils geltende Recht vorsieht.
- Datenschutz
9.1 Different Mind weist darauf hin, dass Different Mind etwaige vom Vertragspartner erhaltene personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeiten wird. Die Verarbeitung (einschließlich der Weitergabe an Dritte) erfolgt nur, wenn und soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich ist, eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Vertragspartner eingewilligt hat.
9.2 Sofern der Vertragspartner von Different Mind mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird oder ihm von Different Mind personenbezogene Daten zu anderen Zwecken übermittelt werden, verpflichtet sich der Vertragspartner hiermit, die insoweit geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Datenschutzrechts, einzuhalten und, soweit nach diesen Bestimmungen erforderlich, mit Different Mind eine zusätzliche Vereinbarung hierzu zu schließen (z.B. eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung durch den Vertragspartner für Different Mind oder eine Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO im Falle gemeinsamer Verantwortlichkeit des Vertragspartners und Different Mind).