Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Different Mind GmbH
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Different Mind GmbH – nachstehend Dienstleister oder Different Mind genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Vertragspartner – genannt.
- Ausgenommen von diesen AGB sind alle Leistungen der Different Mind GmbH, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung erbracht werden. Hierfür gelten die jeweiligen AGB ANÜ in der aktuellen Fassung (veröffentlicht auf unserer Homepage).
- Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
- Entgegenstehenden, zusätzlichen oder sonstigen abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird widersprochen. Diese gelten nur, soweit sich Different Mind ausdrücklich mit einzelnen Bedingungen einverstanden erklärt hat.
- Zustandekommen des Vertrages
- Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Vertragspartner und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Vertragspartner ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) mind. zwei Wochen gebunden.
- Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben
- Mündlich oder telefonisch erteilte bzw. vereinbarte Bestellungen sowie mündlich oder telefonisch vereinbarte Änderungen oder Abweichung von einer Bestellung, einschließlich dieser AGB oder sonstiger Bestandteile der Bestellung, haben die Parteien zu Beweis- und Dokumentationszwecken zumindest in Textform zu bestätigen. Sonstige nach der Bestellung, einschließlich dieser AGB, oder Gesetz vorgesehene Formerfordernisse, bleiben unberührt.
- Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
- Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von sechs Wochen zum Quartalsende vereinbart.
- Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
- der Vertragspartner mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
- der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
- Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
- Die vom Dienstleister oder Vertragspartner zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
- Der Dienstleister oder Vertragspartner wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
- Ist dem Dienstleister oder Vertragspartner die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
- Der Dienstleister oder Vertragspartner stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
- Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
- Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
- werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung, Fälligkeit
- Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
- Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
- Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
- Vorbehaltlich anders lautender Regelungen in der Bestellung / im Einzelvertrag, wird die Zahlung auf die Rechnung des Vertragspartners innerhalb von 60 Tagen nach Zugang (Eingangsstempel von Different Mind) netto fällig, vorausgesetzt, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht ist.
- Subunternehmer und Personaleinsatz
- Der Einsatz von Subunternehmern und/oder von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Different Mind. Der Vertragspartner hat den Subunternehmern alle Verpflichtungen aufzuerlegen, die er gegenüber Different Mind übernommen hat, und hat deren Einhaltung sicherzustellen.
- Der Vertragspartner hat den Subunternehmer im Nachunternehmervertrag zu verpflichten, dem Vertragspartner auf dessen Verlangen hin erforderliche Bescheinigungen neuesten Datums des Finanzamtes, der zuständigen Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft sowie – falls erforderlich – Arbeitserlaubnisse zur Vorlage bei der Different Mind zu übergeben. Darüber hinaus hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass sich die Mitarbeiter des Subunternehmers beim Betreten der Betriebe und Betriebsstätten der Different Mind dem von Different Mind eingesetzten Fachpersonal (Werkschutz, Pforte etc.) als Subunternehmer des Vertragspartners zu erkennen geben.
- Der Vertragspartner stellt sicher und weist auf Different Mind Verlangen nach, dass
- das von ihm oder seinem Subunternehmer in den Betrieben/Betriebsstätten der Different Mind eingesetzte Personal im Rahmen der deutschen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen legal beschäftigt wird,
- er als Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäß nachkommt,
- etwaige tarifliche und gesetzliche Ansprüche des eingesetzten Personals auf Mindestlöhne befriedigt werden,
- alle gesetzlichen Bestimmungen über das Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften und zur Vermeidung von Schwarzarbeit eingehalten werden wie z. B. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz (z. B. Vorlage ggfls. notwendiger Arbeitserlaubnisse).
- Verstößt der Vertragspartner gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 6.1, 6.2 oder 6.3, ist Different Mind – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, vom der Bestellung zurückzutreten bzw. ein durch die Bestellung begründetes Dauerschuldverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen.
- Versicherungen
Der Vertragspartner hat für die Dauer der Vertragsbeziehung, einschließlich Garantiezeiten und Verjährungsfristen (z. B. von Mängelrechten), auf eigene Kosten für Haftungsansprüche der Different Mind Haftpflichtversicherungsschutz mit branchenüblichen Konditionen und einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. € pro Schadensereignis zu unterhalten. Der Vertragspartner hat den Versicherungsschutz auf Verlangen der Different Mind gegenüber Different Mind nachzuweisen. - Geheimhaltung
Zusätzlich zu zwischen den Parteien etwaig anderweitig bestehenden Geheimhaltungsvereinbarungen gilt Folgendes:
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen, die er zur Vorbereitung oder Abwicklung der Bestellung erhält, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus; sie endet 20 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder werden oder von denen der Vertragspartner ohne Verletzung einer eigenen oder fremden Geheimhaltungspflicht Kenntnis (z. B. von Dritten ohne Vorbehalt der Vertraulichkeit oder durch eigene unabhängige Bemühungen) erlangt hat.
- Alle von Different Mind übergebenen Unterlagen (z. B. Pläne, Entwürfe, Spezifikationen, technische Zeichnungen) bleiben Eigentum der Different Mind. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Durchführung der Bestellung vollständig und unaufgefordert an Different Mind zurückzugeben. Als Dritte gelten nicht die vom Vertragspartner eingeschalteten Sonderfachleute und Subunternehmer, wenn sie sich gegenüber dem Vertragspartner in gleicher Weise zur vertraulichen Handhabung verpflichtet haben.
- Der Vertragspartner haftet Different Mind für alle von ihm oder seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachten Schäden, die Different Mind aus der Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtungen erwachsen, es sei denn der Vertragspartner hat die Verletzung der Geheimhaltungspflicht nicht zu vertreten.
- Digitale Sicherheit/ „Digital Security“
Der Vertragspartner wird die Daten von Different Mind jederzeit schützen und hierzu jeweils auf dem aktuellen Stand befindliche Daten- und Informationssicherheitssysteme und -prozesse verwenden. Dies umfasst unter anderem das Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Nutzung angemessener Sicherheitssysteme einschließlich Kontroll- und Überwachungsmechanismen und die Sicherstellung des gesetzes- und vertragskonformen Umgangs mit Daten durch die Mitarbeiter des Vertragspartners Der Vertragspartner wird Different Mind unverzüglich über jeden tatsächlichen, angedrohten und/oder vermuteten nicht autorisierten oder unrechtmäßigen Zugriff auf Daten von Different Mind, deren Bearbeitung, Löschung, Verlust, Beschädigung oder Offenlegung sowie über einen versehentlichen Verlust von Daten von Different Mind (nachstehend zusammenfassend „Sicherheitsvorfall“ genannt) informieren. Tritt ein Sicherheitsvorfall gemäß dieser Ziffer 9 ein, wird der Vertragspartner auf eigene Kosten Different Mind jede notwendige Unterstützung bereitstellen, die von Different Mind verlangt wird, einschließlich in Form von Meldungen, die das jeweils geltende Recht vorsieht. - Datenschutz
- Different Mind weist darauf hin, dass Different Mind etwaige vom Vertragspartner erhaltene personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeiten wird. Die Verarbeitung (einschließlich der Weitergabe an Dritte) erfolgt nur, wenn und soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich ist, eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Vertragspartner eingewilligt hat.
- Sofern der Vertragspartner von Different Mind mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird oder ihm von Different Mind personenbezogene Daten zu anderen Zwecken übermittelt werden, verpflichtet sich der Vertragspartner hiermit, die insoweit geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Datenschutzrechts, einzuhalten und, soweit nach diesen Bestimmungen erforderlich, mit Different Mind eine zusätzliche Vereinbarung hierzu zu schließen (z.B. eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung durch den Vertragspartner für Different Mind oder eine Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO im Falle gemeinsamer Verantwortlichkeit des Vertragspartners und Different Mind).
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Wirkt der Vertragspartner schuldhaft an Vereinbarungen, Beschlüssen oder abgestimmten Verhaltensweisen mit, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (z. B. Preisabsprache, Gebietsaufteilung) oder verstößt er schuldhaft gegen andere kartellrechtliche Vorschriften und ist hiervon (auch) die Bestellung betroffen, ist der Vertragspartner verpflichtet, an Different Mind pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15% des Nettobetrages zu zahlen, den Different Mind dem Vertragspartner nach der Bestellung schuldet, soweit der Vertragspartner nicht einen niedrigeren Schaden oder das gänzliche Ausbleiben eines Schadens nachweist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Different Mind, insbesondere etwaige Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf den Ersatz eines gegebenenfalls darüberhinausgehenden Schadens, bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner steht auch im Hinblick auf Kartellrechtsverstöße für Handlungen von Personen ein, die für ihn tätig oder von ihm beauftragt sind. - Gerichtsstand
Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Betriebsstätte der Different Mind, an der die Bestellung ausgelöst wird, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Different Mind behält sich jedoch das Recht vor, seine Ansprüche an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.
- Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
- Haftung
- Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
- Die Regelung des vorstehenden Absatzes (14.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
- Sonstige Bestimmungen
Erfolgt eine Beauftragung, Unterbeauftragung oder Weiterbeauftragung durch die Different Mind GmbH an den Vertragspartner im Auftrag oder in Vollmacht für die Ruhr Oel GmbH, BP Gelsenkirchen oder deren verbundener Unternehmen so gelten ergänzend, sowie in zweifelhaften Punkten ersetzend im Sinne der Subsidiarität zu Gunsten der Different Mind GmbH, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AEB der BP Europe SE – veröffentlicht auf der Homepage der BP Europe.